I. Geschichte und Siedlungsgebiet
Die Volksgruppe der "Burgenländische Kroaten" ist heute
in drei Staaten vertreten: in Österreich (Burgenland, Wien), in
der Slowakei (mehrere Ortschaften bei Bratislava) und in Ungarn
(entlang der österreichischen Grenze). Der etnografische Terminus
"Burgenländische Kroaten) umfaßt die Nachfahren jener Kroaten,
die im Laufe des 16. und 17. Jahrhunderts von den damaligen Grundherren
in den verwüsteten Ortschaften und verödeten Ortschaften des damaligen
Westungarn angesiedelt wurden. Die Historiker schätzen die Zahlen
der von nunmehr über 450 Jahren angesiedelten Personen von 60.000
bis 100.000.
In sechs von sieben politischen Bezirken des Burgenlandes leben
Angehörige der kroatischen Volksgruppe. Lediglich im südlichsten
Teil des Landes, im Bezirk Jennersdorf, gibt es keine kroatischen
oder gemischtsprachigen Ortschaften. Die Kroaten stellen in keinem
dieser Bezirke die Mehrheit, relativ betrachtet gibt es im Bezirk
Oberpullendorf, absolut gesehen im Bezirk Eisenstadt, die meisten
Kroaten. In allen sechs Bezirken gibt es kroatische "Sprachinseln",
wobei diese ihrerseits wieder mit deutschsprachigen Ortschaften
durchsetzt sind. Nur im Bezirk Oberpullendorf und teilweise im Bezirk
Eisenstadt gibt es ein mehr oder weniger kompaktes kroatisches bzw.
in zunehmendem Maße zweisprachiges Gebiet. Zu 100% kroatischsprachige
Ortschaften gibt es nicht mehr, den größten kroatischsprachigen
Bevölkerungsanteil gibt es in den kleineren Ortschaften (500 bis
1500 Einwohner, 80% bis 95% Kroaten) im Bezirk Oberpullendorf.
Ein beträchtlicher Teil der Volksgruppe hat sich vor allem aus wirtschaftlichen
Gründen (Arbeitsmangel im Burgenland) in Wien niedergelassen. Dieser
Prozeß begann bereits nach dem Ersten Weltkrieg und setzt sich bis
heute fort. Diese Leute sind teils Wochenpendler, teils leben sie
ständig in Wien. Die burgenländischen Kroaten in Wien sind sowohl
kulturell als auch volksgruppenpolitisch gut organisiert.
II. Zahlenmäßige Stärke und Entwicklung
1991 gab es im Burgenland nach offiziellen Statistiken 19.460 Personen,
die kroatisch als ihre Muttersprache angaben bzw. kroatisch als
Umgangssprache verwendeten. In Wien waren dies an die 6.300 Personen.
Kirchlichen Erhebungen zufolge wünschen im Burgenland etwa 35.000
Personen die Sonntagsmesse in kroatischer Sprache, in Wien leben
nach Schätzungen des Kroatischen Kulturvereines mindestens 15.000
burgenländische Kroaten. Diese Diskrepanz veranschaulicht sehr gut
die Problematik offizieller Erhebungen.
III. Soziale Situation der Volksgruppe
Die Angehörigen der Volksgruppe unterscheiden sich, was ihre soziale
Integration betrifft, überhaupt nicht vom durchschnittlichen Burgenländer.
Sie nehmen am gesellschaftlichen Leben ebenso Teil, wie die Angehörigen
der Mehrheitsbevölkerung. Auch in den Arbeitsmarkt sind die Kroaten
eingegliedert wie alle anderen Burgenländer auch.
Hier muß jedoch erwähnt werden, daß sehr viele Burgenländer berufsbedingt
in die größeren Ballungszentren auspendeln müssen (Wien, Graz),
in den wenigsten burgenländischen Ortschaften gibt es größere Betriebe,
die einer größeren Zahl von Menschen Arbeit bieten.
Von diesem Umstand sind jedoch die Angehörigen der Volksgruppe insofern
stärker betroffen, als sie ihre Muttersprache nur selten am Arbeitsplatz
verwenden können. Diese Tatsache ist der Sprachverwendung und in
der Folge auch der Sprachkompetenz sehr abträglich. Man hat also
zumeist nur im privaten Bereich, zu Hause bei der Familie, unter
Freunden, im Dorfgasthaus etc. die Möglichkeit, kroatisch zu sprechen.
Durch diese Umstände, die zunehmende Mobilität und den zunehmenden
Einfluß der Massenmedien wird der Bereich, in dem man noch Kroatisch
sprechen kann, sehr eingeengt.
Die Assimilation schreitet somit immer mehr fort:
Die Volksgruppe schrumpft stetig, besonders unter Kindern und Jugendlichen
wird immer weniger kroatisch gesprochen. Auch bei jenen, die noch
kroatisch sprechen, nimmt die Sprachkompetenz allgemein ab.
IV. Forderungen und Perspektiven
Zur Verbesserung der Lage der Kroatischen Volksgruppe sind vor
allem folgende Maßnahmen dringend notwendig:
- Behebung der Mängel im Bildungssystem vom Kindergarten bis
zur Universität
- Erfüllung des Artikel 7 des Staatsvertrages von Wien im Sinne
und in Kooperation mit der Volksgruppe.
- Beseitigung des restriktiven, teilweise sogar volksgruppenfeindlichen
Volksgruppengesetzes 1976 und Schaffung neuer Volksgruppenschutzbestimmungen.
- Schaffung eines volksgruppenfreundlichen Klimas, jenseits von
Sonntagsreden und Lippenbekenntnissen. Nur in einem entsprechenden
Umfeld können Angehörige der Volksgruppe motiviert werden, sich
zu ihrer Volksgruppensprache zu bekennen, sie zu verwenden und
auch an ihre Nachkommen weiterzugeben.
Kollektive Rechte
1. Eigene Organisationen und Vertretung
a) Organisationen der Volksgruppe
Nach Artikel 7 Z.1 des Staatsvertrages von Wien haben die burgenländischen
Kroaten das Recht auf eigene Organisationen. Es gibt zahlreiche
Vereine mit überregionaler Bedeutung.
- Hrvatsko kulturno dru¹tvo u Gradi¹æu - HKD
/ Kroatischer Kulturverein im Burgenland, Eisenstadt: Zahlenmäßig
größte und älteste Organisation der burgenländischen Kroaten,
kulturelle Betreuung der kroatischsprachigen Bevölkerung, Vertretung
in volksgruppenpolitischen Belangen.
- Hrvatsko Gradi¹æansko kulturno dru¹tvo u Beèu
- HGKD / Burgenländisch-Kroatischer Kulturverein in Wien
- Hrvatsko ¹tamparsko dru¹tvo - H©tD / Kroatischer
Presseverei, Eisenstadt. Herausgeber der kroatischen Wochenzeitung
und anderer Publikationen in kroatischer Sprache.
- Hrvatski akademski klub - HAK / Kroatischer
Akademikerklu, Wien-Eisenstadt.
- Hrvatski kulturni i dokumentarni centar - HKDC
/ Kroatisches Kultur- und Dokumentationszentrum, Eisenstadt.
- Narodna visoka ¹kola Gradi¹canskih Hrvatov
- HNV© / Volkshochschule der Burgenländischen Kroaten, Eisenstadt.
- Dru¹tvo za obrazovanje Gradi¹canskih Hrvatov
- DOGH / Bildungswerk der Burgenländischen Kroate, Trausdorf.
- ZORA - Dru¹tvo Gradi¹canskih pedagogov /Verein
burgenländisch-kroatischer Pädagogen, Eisenstadt.
- Znanstveni institut Gradi¹canskih Hrvatov -
ZIGH / Wissenschaftliches Institut der Burgenländischen Kroaten,
Eisenstadt.
- Prezidij SPÖ-mandatarov iz hrvatskih i mi¹anojezicnih
opcin u Gradi¹cu / Präsidium der SPÖ-Mandatare aus kroatischen
und gemischtsprachigen Gemeinden im Burgenland, Eisenstadt.
- Djelatna zajednica hrvatskih politicarov u
Gradi¹cu - DZ /Arbeitsgemeinschaft kroatischer Kommunalpolitiker
im Burgenland, Kroatisch Geresdorf. VP-Kontrapart zum Präsidium
- Panonski institut - PAIN / Pannonisches Institut,
Güttenbach.
- Kulturna zadruga - KUGA/ Kulturverein KUGA,
Großwarasdorf.
- Gradi¹cansko-hrvatski Centar - CGH / Burgenländisch-kroatisches
Zentrum, Wien.
Fast jede kroatisch- oder gemischtsprachige Ortschaft hat heute
bereits eine Tamburicagruppe. Kroatische Folklore und Tamburicamusik
ist auch bei der Mehrheitsbevölkerung sehr beliebt und auch über
die Grenzen Österreichs hinaus bekannt. Tamburicagruppen "dürfen"
häufig bei großen Veranstaltungen und bei Repräsentationen im In-
und Ausland "herhalten". Sie sind zum Teil nicht auf öffentliche
Förderungen angewiesen, sondern können sich über Einkünfte aus Auftritten
finanzieren.
b) Volksgruppenbeirat
Die Bestimmungen über den Volksgruppenbeirat für die kroatische
Volksgruppe finden sich im Volksgruppengesetz 1976 und der hiezu
ergangenen Verordnung.
Der Volksgruppenbeirat soll die Bundes- und Landesregierung in Volksgruppenfragen
beraten und jährlich einen Voranschlag über die Verteilung der für
die Volksgruppe zu Verfügung stehenden Geldmittel erstellen.
Mit der Konstituierung dieses Beratungsgremiums wurde der Volksgruppe
der Zugang zu Geldmitteln größeren Umfanges eröffnet. Es ist daher
verständlich, daß auch oder nur aus diesem Grund alle Vereine und
ganz besonders die Großparteien in diesem Gremium gut vertreten
sein wollten.
Von 24 Plätzen kommen derzeit je 5 der SPÖ und der ÖVP zu, die katholische
Kirche hat zwei Plätze ("Parteienkurie").
In der sog. "überparteilichen Kurie" werden 4 weitere
Plätze von parteinahen bzw. Parteiorganisationen besetzt. Die restlichen
8 Sitze nehmen Vereine ein, die man keiner Partei zuordnen kann
und die auch keinem "Klubzwang" unterliegen.
De facto ist daher die SP im Volksgruppenbeirat mit 8 Stimmen, die
VP mit 6 Stimmen vertreten.
2. Zweisprachige topographische Aufschriften
Nach Artikel 7 Z. 3 des Staatsvertrages von Wien haben die burgenländischen
Kroaten das Recht auf zweisprachige topographische Aufschriften
in Gebieten des Burgenlandes mit kroatischer oder gemischter Bevölkerung.
Nach dem Volksgruppengesetz 1976 besteht dieses Recht in Gebieten
mit einer verhältnismäßig beträchtlichen (25%) Anzahl von Volksgruppenangehörigen.
Im Juli 2000 wurden in 47 Gemeinden bzw. Ortsteilen zweisprachige
Ortstafeln aufgestellt. Allerdings fehlen noch zweisprachige Wegweiser,
Hinweistafeln und andere topografische Bezeichnungen öffentlicher
Natur die unter den Begriff topografische Aufschriften fallen.
In einigen Gemeinden wurden vor Jahren bereits zweisprachige Straßenbezeichnungen,
sowie Hinweistafeln angebracht. Diese fallen jedoch in den Wirkungsbereich
der Gemeinde oder sind auf private Initiative entstanden.
3. Mediale Versorgung
Auf die Bedeutung der Medien in einer Informationsgesellschaft
muß nicht näher eingegangen werden. Eine Minderheit und ihre Sprache
sind von Mängeln auf diesem Sektor besonders betroffen. Mediale
Produkte aus Kroatien können aufgrund der sprachlichen Unterschiede
nicht ohne weiteres übernommen werden. Aufgrund der jahrzehntelangen
unzulänglichen Versorgung und jedenfalls auch wegen der Mängel im
Bildungssystem haben sehr viele Angehörige der Volksgruppe das Lesen
(und auch das Schreiben) in kroatischer Sprache "verlernt"
oder gar nicht richtig erlernt, was ein weiteres Problem vor allem
im Zusammenhang mit Printmedien darstellt. Wegen der geringen Auflagen
sind die Herstellungskosten relativ hoch, die jeweiligen Herausgeber
sind immer auf Förderungen der öffentlichen Hand angewiesen.
Im Bereich der Printmedien haben die burgenländischen Kroaten folgende
Periodika:
- Hrvatske Novine / Kroatische Wochenzeitung:
Herausgeber ist der kroatische Presseverein. Die Zeitung erscheint
jeweils am Freitag auf 16 bis 28 Seiten. Zum Großteil in burgenländischkroatischer
Sprache regelmäßig erscheinen aber auch Artikel in kroatischer
Standardprache. Die Berichterstattung konzentriert sich auf die
Situation und die Probleme der Burgenländischen Kroaten, befaßt
sich jedoch auch regelmäßig mit anderen Volksgruppen in Österreich
und anderen Ländern.
- Crikveni Glasnik / Kroatische Kirchenzeitung,
herausgegeben von der Diözese Eisenstadt, Pastoralamt, Kroatischsektion,
erscheint wöchentlich auf 8 Seiten, gelegentlich auch in Doppelnummern
im Farbdruck. Chefredakteur ist der jeweilige Leiter der kroatischen
Sektion des Pastoralamtes der Diözese Eisenstadt, es gibt zwei
weitere Redaktionsangestellte und unzählige freiwillige Mitarbeiter.
Der "Glasnik" (Bote) ist das kroatische Kommunikations-
und Informationsorgan der Diözese Eisenstadt.
- Glasilo Vereinsorgan des Hrvatsko Kulturno
Dru¹tvo/ Kroatischen Kulturvereines, erscheint vierteljährlich
auf 12 bis 20 Seiten, in Farbdruck. Verfaßt und redigiert wird
das Blatt von den Vorstandsmitgliedern des Kroatischen Kulturvereines.
Das Blatt berichtet über Ereignisse in den kroatischen und gemischtsprachigen
Dörfern, über Anliegen und Probleme der Volksgruppen in Österreich
und Europa sowie über die verschiedenen Aktivitäten des Kulturvereins
und anderer Volksgruppenorganisationen. .
- Novi Glas (Die neue Stimme): Vereinsorgan des
HAK/Kroatischer Akedemikerklub, erscheint vierteljährlich in variablem
Umfang (ca. 40 Seiten). Die Redaktion setzt sich aus Vorstandsmitgliedern
des Akademikerklubs zusammen. Themenbereiche: Minderheitenpolitik
im allgemeinen uns speziell auf die Burgenländischen Kroaten bezogen,
kroatische Literatur, Studenten- bzw. Jugendthemen, gesellschaftspolitische
und kulturelle Inhalte. Sprachen: burgenländischkroatisch, kroatisch,
deutsch, englisch (fallweise). Novi Glas versteht sich als Diskussionforum
der Burgenländischen Kroaten. Es wird versucht, aktuelle Problemfelder
aus den Bereichen Minderheitenpolitik, Kultur, Wissenschaft und
Sprache kontroversiell darzustellen.
- Put (Der Weg):Vereinszeitschrift des HGKD,
des Kroatischen Kulturvereines in Wien. Erscheint zweimonatlich
auf ca. 40 Seiten. Redaktion: Vorstandsmitglieder der Kulturvereines.
Themenbereiche: Minderheitenpolitik, Kultur, Berichte aus der
burgenländischkroatischen Szene in Wien, Belletristik.
- Gradi¹æe Kalendar (Burgenland Kalender): Herausgeber
Kroatischer Presseverein, erscheint einmal jährlich jeweils zu
Jahresbeginn. Die Ausgaben umfassen etwa 300 Seiten im A-5 Format.
Inhalt: Kalendarium, Literatur und Belletristik, Geschichte, Biographien,
sprach- und sozialwissenschaftliche Artikel.
- Panonska ljetna knjiga (Pannonisches Jahrbuch):
Herausgeber: Pannonisches Institut, erscheint jährlich auf ca.
500 Seiten. Redakteur ist der Obmann des Pannonischen Institutes.
Inhalt: Beiträge über wichtige geschichtliche Ereignisse und Jubiläen,
Texte zu Ausstellungen, Artikel über die Völker und Volksgruppen
im pannonischen Raum.
Bis zur Konstituierung des Volksgruppenbeirates waren die den
Vereinen für die Herausgabe von Büchern zur Verfügung stehenden
Mittel sehr bescheiden. Mit der Installierung des Volksgruppenbeirates
wurden weitere Vereine gegründet und es standen auch Mittel für
verschiedene Projekte zur Verfügung. Das Spektrum reicht von wissenschaftlichen
Werken über Literatur, Monographien, verschiedensten Sachbüchern
bis hin zu Kinder- und Bilderbüchern, Comics, CDs und Videokasetten.
Radiosendungen des ORF im Regionalprogramm gibt es täglich außer
an Sonntagen von 12.43 bis 12.45 Uhr (Nachrichten) und von 18.20
bis 19.00 Uhr Kroatische Radiosendungen wurden vom ORF zu Beginn
der 70-er Jahre eingeführt und kontinuierlich von 20 Minuten/Woche
auf das heutige Ausmaß erweitert.
Inhalte: täglich 2 und 10 Minuten Nachrichten, 30 Minuten sind je
nach Wochentag verschiedenen Schwerpunkten gewidmet (Kulturreportagen,
Kindersendung, Jugendsendung, Interwiews, Wunschkonzerte). Intention
der Sendungen ist die Versorgung der Volksgruppe mit Inhalten aus
allen Lebensbereichen. Der Informationsinhalt soll den allgemeinen
Aufgabenstellungen des ORF entsprechen.
Die einzige Fernsehsendung in kroatischer Sprache heißt "Dobar
dan, Hrvati" (Guten Tag, Kroaten) und wird im Regionalprogramm
jeden Sonntag in der Zeit von 13.30 bis 14.00 Uhr ausgestrahlt (Wiederholungen
erfolgen jeweils am Montag von 01.40 bis 02.10 Uhr). Die Sendung
gibt es seit 1989. Inhalte: Nachrichten und Reportagen aus dem Leben
der burgenländischkroatischen Diaspora. Die Produktion der Sendungen
besorgt die Kroatischredaktion im Landesstudio Burgenland (oben).
Internet: Die meisten Vereine und Organisationen
der burgenländischen Kroaten haben eine Internetadressse. Einige
verfügen auch über homepages, auf denen wichtige Informationen über
den Verein selbst aber auch über die Volksgruppe im Allgemeinen
zu ersehen sind.
4. Kontakte mit dem Muttervolk
Kontakte mit Kroatien hat es schon immer gegeben, jedoch wurden
die offiziellen Kontakte zu Zagreb in den 70-er Jahren institutionalisiert.
Partner der offiziellen Kontakte waren von burgenländischer Seite
die verschiedenen kroatischen Vereine, u. a. Kulturverein und Akademikerklub.
Mit Einsetzen des Demokratisierungsprozesses, dem Zerfall des ehemaligen
Jugoslawien und mit Beginn des Balkankrieges wurden die offiziellen
Kontakte stark reduziert. Sie werden jetzt wieder langsam aufgebaut.
Inhalt dieser Kontakte war und ist in erster Linie die kulturelle
Zusammenarbeit im überwiegenden Interesse der Volksgruppe (div.
Sprachkurse und Seminare in Kroatien, Austausch von Theater-, Folkloregruppen,
Literaten und anderen Künstlern, Hilfestellung bei der Herausgabe
von Büchern etc.).
Beziehungen wirtschaftlicher Natur beschränken sich auf einige wenige
gemeinsame Projekte. Hier hat die Volksgruppe starken Nachholbedarf.
Neben offiziellen Kontakten gibt es natürlich auch jede Menge privater
Kontakte. Vor allem im und über den Folklorebereich haben sich sehr
intensive Beziehungen entwickelt. Auch während des Balkankrieges,
im Zuge dessen sich die burgenländischen Kroaten im Bereich der
humanitären Hilfe (Sammlungen aller Art, Aufnahme von Flüchtlingen)
engagiert haben, wurden viele private Freundschaften geschlossen.
5. Volksgruppenförderung
Das Volksgruppengesetz enthält Bestimmungen über die Volksgruppenförderung.
Die Höhe der jährlichen Volksgruppenförderung wird jährlich mit
dem Staatshaushalt beschlossen.
Die kulturellen Aktivitäten der burgenländischen Kroaten werden
von Landesseite mit etwa 1% des gesamten Kulturbudgets gefördert.
Die für die Kroaten wichtigste Förderungsstelle ist das Bundeskanzleramt
(S 16 Mio./Jahr). Für den Verteilungsvorschlag betreffend diese
Förderungsmittel, welcher vom Bundeskanzleramt auch regelmäßig angenommen
wird, ist ausschließlich der Volksgruppenbeirat zuständig.
Individuelle Rechte
1. Schulwesen
Nach Artikel 7 Z.2 des Österreichischen Staatsvertrages haben
die burgenländischen Kroaten das Recht auf Erteilung des Elementarunterrichtes
in ihrer Muttersprache und auf eine angemessene Anzahl eigener Mittelschulen.
Ausführliche Bestimmungen enthält das Minderheitenschulgesetz für
das Burgenland.
a) Volksschule
Im September 1994 ist für das Burgenland ein neues "Minderheitenschulgesetz"
(BGBl. 202/1994) in Kraft getreten, welches von engagierten Lehrern
als "der Anfang vom Ende des zweisprachigen Schulwesens im
Burgenland" bezeichnet wird. Die wesentlichen Mängel dieses
Gesetzes betreffend den Unterricht an Volksschulen sind folgende:
Es besteht die jederzeitige Möglichkeit der Abmeldung vom zweisprachigen
Unterricht an traditionell zweisprachigen Schulen. Die Lehrer können
von Eltern unter Druck gesetzt werden ("Wenn mein Kind eine
schlechte Note bekommt, melde ich es einfach vom zweisprachigen
Unterricht ab"). Für abgemeldete Kinder gilt nach Ansicht der
burgenländischen Schulbehörden der "normale" (einsprachige)
Lehrplan.
Das Gesetz hätte zumindest ein Mindestmaß der Verwendung der kroatischen
Sprache, einen zu erreichenden Mindeststandard oder ein Lehrziel
definieren müssen. Ideal für die Erhaltung der Sprache wäre ein
obligatorischer zweisprachiger Unterricht im traditionell zweisprachigen
Gebiet.
Das Gesetz wird von vielen kroatischen Organisationen kritisiert.
Eine wissenschaftliche Expertise kritisiert das Gesetz wegen vieler
volksgruppenfeindlicher Bestimmungen und seiner Inkonsistenz. Regelungen
wurden von namhaften Rechtswissenschaftlern als verfassungswidrig
erachtet, bislang konnte man sich jedoch nicht zu einer Novellierung
durchringen.
Als einziges Positivum im neuen Gesetz ist die Regelung zu erwähnen,
wonach auch an Schulstandorten, an denen es bislang keinen zweisprachigen
Unterricht gab, zweisprachige Vorschulgruppen (ab vier Anmeldungen),
Vorschulklassen (ab sieben Anmeldungen) und Schulklassen der 1.
bis 4. Schulstufe (ab sieben Anmeldungen) geführt werden können.
Damit wurde einer Entscheidung des VfGH, wonach unter bestimmten
Bedingungen das Recht auf Elementarunterricht in der Volksgruppensprache
im ganzen Bundesland besteht, Rechnung getragen. Aufgrund dieser
Regelung entstand im September 1999 eine zweisprachige Klasse an
der Volksschule in Eisenstadt. An einigen einsprachigen Volksschulen
wird Kroatisch als Freigegenstand angeboten.
b) Hauptschule
Die bisher als Schulversuche geführten zweisprachigen Hauptschulen,
bzw. Klassen wurden auf eine gesetzliche Basis gestellt. Daneben
wird Kroatisch als zu wählendes Unterrichtsfach an mehreren Hauptschulen
angeboten.
c) Allgemeinbildende höhere Schule
Das Gesetz sieht die Errichtung einer (einzigen) allgemeinbildenden
höheren Schule (Gymnasium oder Realgymnasium) vor. Die Schulversuche
der zweisprachig geführten Klassen an anderen AHS des Burgenlandes
blieben unberücksichtigt. Sie bleiben Schulversuche, deren Weiterführung
ausschließlich vom guten Willen des zuständigen Ministers abhängig
ist.
Betrachtet man die geographische Situation des Burgenlandes, dann
leuchtet ein, daß kaum jemand aus Neudorf oder auch Oslip (im nördlichen
Burgenland) das zweisprachige Gymnasium in Oberwart besuchen wird.
Der Artikel 7 sieht eine "verhältnismäßige Anzahl eigener Mittelschulen"
vor. Während beispielsweise die kärntner Slowenen zwei Mittelschulen
haben, wurde für die zahlenmäßig größere Gruppe der burgenländischen
Kroaten (einschließlich burgenländische Ungarn) die Errichtung einer
einzigen solchen Schule gesetzlich festgeschrieben. Hier hat man
es mit der buchstabengetreuen Erfüllung des Art. 7 nicht so genau
genommen.
2. Kindergartenwesen
Das Burgenländische Kindergartengesetz (LGBl. 35/1995) sieht zweisprachige
Kindergärten vor.
Der Kindergarten ist heute in den meisten Fällen der erste Ort,
in dem Kinder mit der Bedeutung einer Sprache und mit der Wichtigkeit
der Sprachbeherrschung konfrontiert werden. Hier werden auch die
Weichen für die weitere sprachliche Entwicklung des Kindes gestellt.
Werden in einem zweisprachigen Kindergarten nicht beide Sprachen
annähernd gleichberechtigt verwendet (Spiele, Lieder, Anweisungen
der "Tanten" etc.), so erlebt das Kind unterbewußt eine
Sprache als die wichtigere, die bessere, die schönere usw. Eine
kaum, nur zu ganz bestimmten, nur kurze Zeit oder nur in ganz bestimmten
Situationen verwendete Sprache wird als inferior empfunden und im
Extremfall sogar abgelehnt. Eine solche beim Kind entstandene Einstellung
ist nur mit größter Mühe und konsequenter Überzeugungsarbeit wieder
zu korrigieren.
Das Burgenländische Kindergartengesetz erklärt Kindergärten in bestimmten
Gemeinden zu zweisprachigen Kindergärten. Die Volksgruppensprache
ist zusätzlich zum Deutschen "Kindergartensprache". Es
gilt das Abmeldeprinzip. Auch in anderen Kindergärten des Burgenlandes
kann die kroatische Sprache als "Kindergartensprache"
zugelassen werden, wenn dies 25% der Erziehungsberechtigten mit
österreichischer Staatsbürgerschaft verlangen. Wenn in einem zweisprachigen
Kindergarten nicht zumindest eine Kindergärtnerin beschäftigt ist,
die auch über Kenntnisse der Volksgruppensprache verfügt, so hat
das Land eine Assistenzkindergärtnerin beizustellen. Die Volksgruppensprache
ist im erforderlichen Ausmaß zu verwenden, zumindest jedoch 6 Stunden
wöchentlich, tunlichst an jedem Tag eine Stunde. Nach dem Gesetz
hat "der Kindergarten die Aufgabe zur Sprachschulung beizutragen"
sowie "in besonderer Ansehung der sprachlichen und kulturellen
Vielfalt des Landes Burgenland die Schulreife zu fördern".
Im Kindergartenalltag hängt das Ausmaß der Verwendung der kroatischen
Sprache als "Kindergartensprache" in erster Linie von
der sprachlichen Kompetenz und vom persönlichen Engagement der Kindergärtnerin
ab. Ob die Kindergärtnerin überhaupt kroatisch kann, hängt wiederum
vom Gemeinderat bzw. vom Bürgermeister ab. In manchen Kindergärten
wird kroatisch gesprochen und gespielt, in anderen lernen die Kinder
lediglich einige kroatische Lieder oder Gedichte.
Viele Eltern versuchen, zumindest zu Hause der sprachlichen Assimilierung
ihrer Kinder entgegenzuwirken, sehr viele finden sich aber auch
einfach damit ab und nehmen so ihren Kindern die Chance, zwei Sprachen
spielerisch gleichzeitig zu erlernen.
3. Amtssprache
Gemäß Artikel 7 Z.3 des Staatsvertrages von Wien haben die Burgenländischen
Kroaten in Bezirken mit kroatischer oder gemischter Bevölkerung
das Recht, die kroatische Sprache als Amtssprache zu verwenden.
Nach der Verordnung über die "Bestimmung der Gerichte, Verwaltungsbehörden
und sonstigen Dienststellen, vor denen die kroatische Sprache zusätzlich
zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen wird" (Amtssprachenverordnung)
ist die kroatische Sprache in folgenden Gemeinden als Amtssprache
zugelassen:
- Eisenstadt-Umgebung: Hornstein/Vori¹tan, Klingenbach/Klimpuh,
Oslip/Uzlop, Siegendorf/Cindrof, Steinbrunn-Zillingtal/©tikapron-Celindof,
Trausdorf/Traj¹tof, Wulkaprodersdorf/Vulkaprodr¹tof, Zagersdorf/Cogr¹tof;
- Güssing; Güttenbach/Pinkovac, Neuberg im Burgenland/Nova
Gora, Stinatz/Stinjaki;
- Mattersburg: Antau/Otava, Baumgarten/Pajngrt,
Draßburg/Rasporak;
- Neusiedl am See: Neudorf/Novo Selo, Pama/Bijelo
Selo, Parndorf/Pandrof;
- Oberpullendorf: Frankenau-Unterpullendorf/Frakanava-Dolnja
Pulja, Großwarasdorf/Veliki Bori¹tof, Kaisersdorf/Kali¹trof, Kroatisch
Minihof/Mjenovo, Nikitsch/File¾;
- Oberwart: Rotenturm an der Pinka/Vere¹var,
Schachendorf/Èajta, Schandorf/Èemba, Weiden bei Reichnitz/Bandol.
Viele Ortschaften, in denen es eine beträchtliche Anzahl von Kroaten
gibt, wurden in die genannte Verordnung nicht einbezogen. Ebensowenig
die Landeshauptstadt Eisenstadt, in der ebenfalls einige Hundert
Kroaten leben.
|