Die Bestimmungen über den Volksgruppenbeirat für die kroatische Volksgruppe finden sich im Volksgruppengesetz 1976 und der hiezu ergangenen Verordnung.
Der Volksgruppenbeirat soll die Bundes- und Landesregierung in Volksgruppenfragen beraten und jährlich einen Voranschlag über die Verteilung der für die Volksgruppe zu Verfügung stehenden Geldmittel erstellen.
Mit der Konstituierung dieses Beratungsgremiums wurde der Volksgruppe der Zugang zu Geldmitteln größeren Umfanges eröffnet. Es ist daher verständlich, daß auch oder nur aus diesem Grund alle Vereine und ganz besonders die Großparteien in diesem Gremium gut vertreten sein wollten.
Von 24 Plätzen kommen derzeit je 5 der SPÖ und der ÖVP zu, die katholische Kirche hat zwei Plätze ("Parteienkurie").
In der sog. "überparteilichen Kurie" werden 4 weitere Plätze von parteinahen bzw. Parteiorganisationen besetzt. Die restlichen 8 Sitze nehmen Vereine ein, die man keiner Partei zuordnen kann und die auch keinem "Klubzwang" unterliegen.
De facto ist daher die SP im Volksgruppenbeirat mit 8 Stimmen, die VP mit 6 Stimmen vertreten.